Suchfunktion
Verpackungen müssen sicher sein
Von Kunststoff- und anderen Verpackungen dürfen keine Gefahren für die Gesundheit der Verbraucher ausgehen - das regelt das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). Danach müssen Verpackungen oder sonstige Bedarfsgegenstände, wie z. B. Kochutensilien, so hergestellt werden, dass von ihnen bei normaler Verwendung keine Bestandteile auf Lebensmittel übergehen, die die menschliche Gesundheit oder die Qualität der Lebensmittel gefährden könnten.
Für Kunststoffe, die mit Lebensmitteln Kontakt haben, gilt außerdem die EU-Kunststoffverordnung 10/2011, die seit dem 01.05.2011 in Kraft ist. Sie beschränkt die Verwendung von nanoskaligen Stoffen ausdrücklich auf diejenigen, die von der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) als sicher in der jeweiligen Anwendungsform eingestuft worden sind. Gegenwärtig gilt dies für Siliziumdioxid, Titannitrid und Carbon Black (Industrieruß).
(Stand: Dezember 2015)
Ihr Kommentar
Sie haben Fragen oder Anregungen zu den hier dargestellten Inhalten? Dann schreiben Sie uns. Die Antworten auf Ihre Fragen finden Sie in der Rubrik „Sie fragen – wir antworten“.
Nutzen Sie auch unsere Kommentarfunktion bei den Artikeln.
Neue Bilder: Textilien-
Kleines Extra, große Wirkung
Interview:
Verbraucher in Europa können der Sicherheit und Qualität von Produkten vertrauen
Sie fragten:
Lipid-Nanopartikel im COVID-Impfstoff bedenklich? Wir antworten
Masken mit Nanosilber sinnvoll? Wir antworten
Nanomaterialien in der Landwirtschaft eingesetzt?
Wir antworten
Kommentare (0)