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Einzelne Verbraucherfragen
Auskunftspflicht für Hersteller?
Ich habe einem Hersteller per E-Mail eine Frage nach Inhaltsstoffen in Nano-Größe geschickt. Ist er verpflichtet, mir darauf wahrheitsgemäß zu antworten?
Antwort
Es gibt kein Gesetz, dass die Hersteller verpflichtet, Verbraucheranfragen zu beantworten. Erfahrungsgemäß ist man bei den meisten Herstellern dennoch darum bemüht. Nach unserer Erfahrung ist die Antwort dabei umso aussagekräftiger, je konkreter die Frage gestellt wird.
(Stand Dezember 2016)
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