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Einzelne Verbraucherfragen
Entsorgung von Baumaterialien mit Nanopartikeln
Nanomaterialien kommen auch in Baustoffen, wie beispielsweise Betonpflastersteinen oder Fassadenputz zum Einsatz. Dürfen solche Materialien mit dem Bauschutt entsorgt werden oder gelten sie als Sonderabfall?
Antwort
Es gibt derzeit keine speziellen Regelungen für die Entsorgung von Bauschutt mit Nanomaterialien. In der Bauindustrie kommen derzeit vor allem Nano-Titandioxid und Nano-Siliciumdioxid als Bestandteil von Betonen, Putzen, Mörteln, Fassadenfarben und Innenraumfarben sowie Holzschutzmitteln zum Einsatz. Auch in Bauschäumen und Bitumen werden sie eingesetzt. Die Nanomaterialien sind in allen Fällen nach der Verarbeitung fest in die jeweiligen Grundmaterialien eingebunden. Die Entsorgung richtet sich also nach diesen: Mineralische Materialien wie Putz, Pflastersteine usw. sind als Bauschutt recyclingfähig zu entsorgen, alles andere wäre Baumischabfall oder – wenn es sich zum Beispiel um Farben handelt – Sonderabfall.

Im Falle von Elektronik-Abfällen ist die EU-Kommission derzeit aufgefordert zu prüfen, ob die verwendeten Nanomaterialien auf Deponien frei werden können und welche Folgen das gegebenenfalls hat. Für diese Produktgruppe ist es daher durchaus möglich, dass nano-bezogene Entsorgungsvorschriften erlassen werden. Für Baumaterialien sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine vergleichbaren Untersuchungen vorgesehen.
(Stand Juli 2014)
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