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Einzelne Verbraucherfragen
Frage zu Feinstaubmessungen
Die Feinstaubemissionen in unseren Städten werden ja genau gemessen. Werden da auch die durch Fahrzeugteileabrieb erzeugten Nanoteilchen gezielt erfasst und veröffentlicht? Sind da auch die durch Hausheizungen aus Pelletheizungen erzeugten Nanoteilchen dabei?
Antwort

Bei den Feinstaubmessungen in den Städten wird hauptsächlich der sogenannte „PM10“-Feinstaub gemessen. Dabei werden Teilchen mit einem Durchmesser von bis zu 10 Mikrometern (µm) erfasst. Feinstaubteilchen in Nanogröße, die also einen Durchmesser von etwa 0,1 Mikrometern und darunter haben, werden mitgemessen, aber nicht gesondert ausgewiesen. Bei diesen Messungen kommt es zur Überwachung des Grenzwertes von 50 µg/m3 rein auf die Menge an (quantitative Messung), und nicht auf die Art der Teilchen (qualitative Messung).
Messungen zur Art der Teilchen werden weniger häufig durchgeführt, weil sie aufwändiger sind. Um den Ursachen des Feinstaubs auf die Spur zu kommen, sind sie allerdings notwendig. Man unterscheidet zwischen dem sogenannten „Gesamthintergrundniveau“ (Klima, Großwetterlagen, Naturereignisse wie Vulkanausbrüche) und der lokalen Belastung (Industrieanlagen, Straßenverkehr etc.).
Für die Berechnungen der Werte der Feuerungsanlagen, also Heizungen, wird seit 2010 der verstärkte Einsatz von Holzheizungen beziehungsweise Holzpelletheizungen berücksichtigt. Allerdings gilt auch hier: Nanoteilchen als solche werden nicht gesondert erfasst. Insgesamt betrachtet nahmen 2010 die Emissionen des Straßenverkehrs und aus Feuerungsanlagen im städtischen Bereich im Vergleich zu 2008 zu.
Die Frage nach Holz(pellet)heizungen ist insofern wichtig, als in der öffentlichen Diskussion der Feinstaub aus Holzheizungen oft als weniger gefährlich als der Feinstaub aus Dieselfahrzeugen dargestellt wird. Dem widerspricht das Bundesumweltministerium ausdrücklich. In einer Publikation zum Thema „Kleinfeuerungsanlagen“ weist es darauf hin, dass die zelltoxische – zellschädigende – Wirkung von Feinstaub aus Holzfeuerungsanlagen je nach verwendetem Holz und je nach Qualität der Heizung bis zu zehn Mal niedriger, aber auch bis zu 100 Mal höher sein kann als die von Dieselruß. Das Bundesumweltministerium empfiehlt deshalb, klare Anforderungen an die Heizanlagen und das Heizmaterial an sich zu formulieren, als auch die Betreiber der Anlagen zu schulen.
(Mai 2012)
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