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Einzelne Verbraucherfragen
Frage zum Bau von Nano-Produktionsanlagen
Müssen eigentlich Unternehmen, die Nanopartikel herstellen (zum Beispiel BASF oder Bayer), vorab eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchlaufen? Welche besonderen Auflagen an den Bau der Anlagen, Emissionsschutz und Entsorgung müssen sie erfüllen und wer kontrolliert das?
Antwort
Für Gebäude, die gewerblich oder industriell genutzt werden, ist immer eine Genehmigung durch das Baurechtsamt (in anderen
Bundesländern: Bauaufsichtsamt) nötig. Sofern das Amt bei der Prüfung zu dem Ergebnis kommt, dass das Bauvorhaben besondere
Auswirkungen auf die benachbarte Umgebung haben kann, wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung angeordnet.
Wenn das Gebäude zu den Anlagen gehört, für die die vierte Bundesimmissionsschutzverordnung gilt, müssen sie
zusätzlich ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren durchlaufen. Diese Verordnung gilt für alle (Industrie-)
Anlagen, bei denen besonders viel Lärm, Licht, Chemikalien, Rauch und ähnliches frei werden können.
Wer Nanomaterialien herstellen oder verarbeiten will, braucht also nicht grundsätzlich eine besondere Genehmigung, es sei denn, das
Baurechtsamt hält es nach der Prüfung es für nötig, dass Maßnahmen des Umwelt- bzw. Immissionsschutzes angeordnet
werden.
Für Prüfung und Genehmigung von Bauvorhaben sowie für Überwachung von Bau und Betrieb sind also die
Baurechtsämter zuständig, die fallweise die Ämter für Arbeits- und Umweltschutz hinzuziehen.
(Juni 2013)
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