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Einzelne Verbraucherfragen
Frage zur Berichtspflicht in Deutschland
Ich habe gelesen, dass Frankreich eine Berichtspflicht für Nanomaterialien einführt. Ginge das nicht auch in Deutschland? Dann wüssten wenigstens die Behörden etwas mehr über den Einsatz von Nanomaterialien.
Antwort
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin(BAuA) ist der Ansicht, dass die Europäische Chemikalienverordnung REACH, die Stoffe nach ihrer Gefährlichkeit klassifiziert, bereits eine wichtige Grundlage für die Registrierung der Nanomaterialien bildet. Das BAuA setzt sich dafür ein, die Bestimmungen unter REACH an die Besonderheiten von Nanomaterialien anzupassen und zu verbessern. Eine eigenständige Regulation für Nanomaterialien wie in Frankreich hält das BAuA nicht für notwendig.
Die Bundesregierung hält eine nationale Berichtspflicht wegen des grenzüberschreitenden Handels ebenfalls nicht für zielführend und strebt stattdessen eine Lösung auf europäischer Ebene an. Entsprechende Vorschläge werden dort nach Angaben des Bundesumweltministeriums derzeit in verschiedenen Gremien erarbeitet. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hält ebenfalls ein EU-weites Nano-Register für Nanomaterialien und –produkte für den sinnvollsten Weg.
(Januar 2013)
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