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Einzelne Verbraucherfragen
Höchstmengen für Nano-Zusatzstoffe
Gibt es für Nano-Lebensmittelzusatzstoffe eigentlich eine Beschränkung für die Menge, die davon täglich aufgenommen werden darf?
Antwort
Bisher ist kein Lebensmittelzusatzstoff eindeutig als Nanomaterial zu bezeichnen. Für einige Verbindungen wird derzeit überprüft, ob sie unter die gesetzliche Definition für „technisch hergestellte Nanomaterialien“ fallen. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass es künftig auch Nano-Zusatzstoffe geben wird. Was die Beschränkung der Mengen angeht, werden sie voraussichtlich genau so behandelt werden, wie die Zusatzstoffe bisher.
Im Rahmen des Zulassungsverfahrens ermitteln die Wissenschaftler, welche Menge eines Zusatzstoffes ein Leben lang täglich aufgenommen werden könnte, ohne dass davon ein gesundheitlich schädlicher Effekt zu erwarten wäre. Ergebnis ist der ADI-Wert (englisch: acceptable daily intake; etwa: erlaubte Tagesdosis), der in Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht und Tag angegeben wird. Er bestimmt, wie eng die Grenzen sind, innerhalb die Lebensmittelhersteller den jeweiligen Stoff einsetzen dürfen.
Denn die Europäische Kommission entscheidet nicht nur, in welchen Lebensmittel die Stoffe jeweils eingesetzt werden dürfen sondern auch in welchen Mengen. Sie ergeben sich aus dem ADI-Wert und den Verzehrsgewohnheiten, also dem Wissen darum, wieviel von den fraglichen Lebensmitteln Verbraucher – insbesondere Kinder – durchschnittlich zu sich nehmen. Während für einige Stoffe Höchstmengen gelten, dürfen andere „quantum satis“ zugesetzt werden. Das bedeutet „soviel wie nötig, so wenig wie möglich“ und verpflichtet die Lebensmittelhersteller dazu, nur soviel von den „kleinen Helfern“ einzusetzen, wie für den beabsichtigten Effekt unbedingt nötig ist. Auch für Siliciumdioxid (E 551) gilt diese großzügige Höchstmengenregelung.
Es ist durchaus möglich, dass die Untersuchungsmethoden, mit denen derzeit der ADI ermittelt wird, an die besonderen Eigenschaften von Nanomaterialien, insbesondere das Zusammenspiel verschiedener Faktoren wie z. B. Partikelanzahl, Oberflächenbeschaffenheit, angepasst werden müssen.
Im Falle von Nährstoffzusätzen muss zudem gefragt werden, ob und wie sich die biologische Verfügbarkeit der zugesetzten Vitamine, Mineralstoffe oder sekundären Pflanzenstoffe verändert, wenn sie nanoskalig umhüllt werden. Führt die Verkapselung möglicherweise dazu, dass die Nährstoffe besser aufgenommen werden, so besteht das Risiko für gesundheitliche Schäden durch Überdosierung. Neben der Verantwortung der Hersteller der angereicherten Produkte ist dabei auch das Vorbeugen durch Höchstmengenbeschränkungen möglich.
(Stand: Februar 2013)
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