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CVUA: Was ist im Angebot?
Den ersten Schritt für die "Marktübersicht für kosmetische Produkte mit Nanotechnologien in Baden-Württemberg" machte dabei das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe (CVUA). Die Kosmetik-Sachverständige der staatlichen Überwachungsbehörde für Kosmetika identifizierte in den Monaten Januar bis März 2015 zunächst alle Hersteller, die ihren Sitz in Baden-Württemberg hatten und Kosmetika mit Nanomaterialien herstellten. Dafür wertete sie systematisch die Einträge im "Cosmetic Product Notification Portal" (CPNP, zu Deutsch etwa: Mitteilungssystem für kosmetische Mittel) aus.
Die Ergebnisse:
- In Baden-Württemberg gibt es etwa 400 Unternehmen, die Kosmetika herstellen, importieren, vertreiben oder auf andere Weise "Verantwortliche Person" im Sinne des EU-Rechts sind.
- 25 dieser Unternehmen haben Produkte mit Nanomaterialien im Sortiment.
- Insgesamt wurden 140 verschiedene Kosmetika gefunden, die Nanomaterialien enthalten und in Baden-Württemberg
hergestellt (oder wenigstens rechtlich betreut) werden:
- 116 dieser Produkte sind Sonnenschutzmittel
- 7 Cremes (ohne UV-Filter)
- 7 Lippenpflege
- 3 Zahnpasta
- 1 Mascara
- 6 andere Produkte - 18 der Sonnenschutzprodukte und 1 Creme waren eigens für Babys oder Kinder ausgelobt.
Fünf Nanomaterialien im Einsatz
In den 140 identifizierten Produkten kamen insgesamt sechs verschiedene Nanomaterialien zum Einsatz:
- Nano-Titandioxid – UV-Filter. Eingesetzt in Sonnenschutzmitteln, Lippenpflege, Cremes und anderen. (124 Einträge in der Datenbank)
- MBBT – UV-Filter. Eingesetzt in Sonnenschutzmitteln. (29 Einträge)
- Nano-Zinkoxid – UV-Filter. Eingesetzt in Sonnenschutzmitteln und anderen. (8)
- Nano-Siliciumdioxid – Schleifmittel. Eingesetzt in Hautcremes und Zahnpflegeprodukten. (4)
- Carbon Black – Schwarzer Farbstoff. Eingesetzt in Mascara. (1)
In einem Eintrag wurde auch Hydroxyapatit als Nanomaterial gemeldet, das in einer Zahncreme dem Aufbau von Zahnschmelz
dienen sollte. Im Verlauf der Recherchen stellte sich jedoch heraus, dass es nicht in seiner Nano-Form im Einsatz war.
Die Ergebnisse zeigen deutlich, welches das derzeit wichtigste Anwendungsgebiet für Nanomaterialien in Kosmetika ist:
Sonnenschutz.
Mehr Nano im Online-Shop
Weil Verbraucher ihre Kosmetika zunehmend in Online-Shops kaufen, gingen die Experten der amtlichen Kosmetik-Überwachung auch im Internet auf die Suche nach kosmetischen Mitteln, die Nanomaterialien enthalten könnten. Sie orientierten sich dabei an den Produktnamen und der Wortwahl in den Produktbeschreibungen. 17 dieser "Nano-Kosmetika" wurden testweise gekauft, darunter Produkte, die "Nano" schon im Namen führen, wie beispielsweise "Vitamin-E-Nanopartikel", "Nanosilber-Seife" oder "Nanogold & Seide Tagescreme". Andere wiesen erst in der Produktbeschreibung auf Nanomaterialien hin, darunter mehrere Zahnpastas und Zahnpflegeprodukte zum Aufhellen der Zähne sowie Anti-Aging-Produkte. Die Nanomaterialien, die hier immer wieder ausgelobt wurden, waren Nano-Gold, -Silber und -Hydroxyapatit.
Amtliche Proben
Um herauszufinden, ob die angebotenen Produkte tatsächlich die Nanomaterialien enthalten, die in der Datenbank der EU bzw. im
Online-Shop angegeben wurden und ob die Produkte darüber hinaus entsprechend gekennzeichnet sind, nahm das CVUA insgesamt 30 amtliche
Proben:
- 13 von Baden-Württemberger Herstellern (davon eine nicht direkt im Betrieb sondern aus dem Einzelhandel)
- 17 Produktproben (Testkäufe) aus Online-Shops
Große Unterschiede in Werbung und Kennzeichnung
Bei der Begutachtung zeigte sich ein deutlicher Unterschied zwischen den Kosmetika aus dem Einzelhandel und denen aus dem Internet: Keines der klassisch im Regal liegenden Produkte trug einen offensichtlichen Hinweis auf Nanomaterialien. Die Produkte aus den Online-Shops wurden dagegen alle "mit Nano" beworben. Das mag daran liegen, dass Hersteller das Internet eher als Absatzweg für außergewöhnliche Produkte begreifen und deren Besonderheiten entsprechend hervorheben. Darüber hinaus sind die Hersteller der Produkte häufig nicht aus Deutschland. Die möglichen Vorbehalte gegen Nanomaterialien in Kosmetika spielen in anderen Ländern eine deutlich geringere Rolle als hierzulande.
Auch hinsichtlich der Kennzeichnung waren die Unterschiede groß: Die nanomaterialhaltigen Kosmetika aus den Baden-Württemberger Betrieben waren alle korrekt gekennzeichnet. Das konnten die CVUA-Experten nur für sechs der 17 Internet-Proben feststellen. Bei fünf der Proben fehlte die "Nano-Klammer" in der Liste der Inhaltsstoffe. Bei weiteren fünf konnten die Kosmetik-Fachleute weder an der Auslobung noch in der Liste der Inhaltsstoffe erkennen, welcher Inhaltsstoff überhaupt einen Hinweis auf "Nano" rechtfertigen könnte. Sie bezweifeln daher, dass diese Produkte überhaupt Nanomaterialien enthalten.
Wie die Experten des CVUA bei der Untersuchung kosmetischer Mittel auf Nanomaterialien vorgehen, erfahren Sie in unserer Bild-Geschichte Verstecken gilt nicht - Über die Suche nach Nanopartikeln in Kosmetika.
Die Sorgfalt der Hersteller stimmt
Als Behörde der amtlichen Überwachung untersucht das CVUA direkt in den herstellenden Betrieben, ob Kosmetika
rechtmäßig hergestellt werden. Dazu dürfen die Mitarbeiter unter anderem die Produktunterlagen. Darin enthalten sind Angaben
über die chemische und physikalische Beschaffenheit der Rohstoffe, sowie die Sicherheitsbewertungen für die eingesetzten
Inhaltsstoffe und das Produkt an sich. Im Zuge des "Marktchecks Nanotechnologien in Kosmetika" sahen sich die Kosmetik-Sachverständigen
des CVUA bei zehn der ermittelten Hersteller, Importeure und Händler die Produktunterlagen für jene Produkte genauer an, in denen
Nanomaterialien enthalten sein sollten. Sie wollten wissen:
- Welche Nanomaterialien konkret eingesetzt wurden,
- wie ihre genaue chemische Zusammensetzung ist,
- ob und wie genau der jeweilige Betrieb die Partikelgröße dieser Materialien kennt.
Im Falle des Nano-Titandioxids war zudem interessant, ob die eingesetzten Rohstoffe tatsächlich jenen Varianten des Stoffes
entsprachen, die vom Wissenschaftlichen Ausschuss für Verbrauchergesundheit (SCCS) der EU als sicher gewertet sind.
Bei diesen Betriebskontrollen stellte sich heraus, dass zehn verschiedene Titandioxide im Einsatz waren. Die Unterschiede ergeben sich
unter anderem aus der Ummantelung der Partikel, dem so genannten Coating . Eine dieser Varianten war nicht zu den Nanomaterialien zu
zählen. Die anderen neun entsprachen den SCCS-Bewertungen. Ihre Partikel waren, wenn einzeln vorliegend, zwischen 15 nm und 70 nm
groß. Von MBBT und Zinkoxid wurden jeweils zwei verschiedene Varianten identifiziert. Alle Betriebe berücksichtigten die
Nanomaterialien im Rahmen ihrer Sicherheitsbewertungen für die Produkte ausdrücklich.
Das CVUA war zufrieden: Die geprüften Hersteller in Baden-Württemberg halten die gesetzlichen Anforderungen an den Einsatz von
Nanomaterialien ein.
Weitere Ergebnisse des Marktchecks:
Die VERBRAUCHER INITIATIVE: Der Handel gibt sich bedeckt.
Zeppelin Universität: Die Kennzeichnung hilft niemandem.
Abschlussbericht der Studie "Marktübersicht für Produkte mit Nanotechnologien in Baden-Württemberg"
(Stand Oktober 2016)
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